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von Menschen für Menschen

Mitgefühl und Hilfestellung

Leistungen und Honorar

Ich biete Ihnen verschiedene Leistungen, die auf Sie zugeschnitten sind und sich an Ihrem Tempo orientieren. Ich biete sowohl Akutberatung nach traumatischen Erlebnissen und Therapie an:  

– Einzelberatung

– Online-Beratung (dazu ist aus rechtlichen Gründen ein einmaliges persönliches Treffen notwendig)

– Akutberatung

– Kurzzeittherapie

– Langzeittherapie

Ablauf

K

Die Vorteile einer Therapie bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie sind kurze Wartezeiten und Sie können die Wartezeit überbrücken, bis ein Platz bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung frei ist. Ein anderer Vorteil ist, dass ich keine Rückmeldung an die Krankenkasse gebe und die Therapie nicht in den Unterlagen auftaucht. 

Ich werde oft gefragt, wie lange eine Therapie dauert. Das lässt sich leider schlecht vorhersehen. Ich orientiere mich an den Stundenkontingenten der gesetzlichen Krankenkassen. Dort werden für die Probatorischen Sitzungen fünf Stunden genehmigt. Diese umfassen die Anamnese, das Kennen lernen und das Festlegen von Therapiezielen. Danach wird entschieden, ob man miteinander arbeiten kann und möchte. Mit ist wichtig, dass Sie sich bei mir wohlfühlen und auch rückmelden, wenn Ihnen etwas nicht gefällt. 

Wie viele Stunden Sie möchten oder brauchen, entscheiden Sie. 

Bei den gesetzlichen Krankenkassen wird unterschieden zwischen einer Kurzzeit- und einer Langzeittherapie. Eine Kurzzeittherapie umfasst 12 Stunden und eine Langzeittherapie kann insgesamt zwischen 100 Stunden (Verhaltenstherapie) und 300 Stunden (analytische Psychotherapie) umfassen

Honorar

Für das Erstgespräche von 60 – 70 Minuten stelle ich 45€ in Rechnung.

Für die Einzelsitzung je 50 Minuten stelle ich 75€ in Rechnung.

Für Tellington TTouch je 50 Minuten stelle ich 60€ in Rechnung. 

Ich biete ein soziales Honorar an, Sie können mich gerne darauf ansprechen. 

Sollten Sie bei einer Privaten Krankenkasse versichert sein oder über eine Zusatzversicherung verfügen, informieren Sie sich bitte, ob und inwieweit Ihre Versicherung  die Leistungen beim Heilpraktiker für Psychotherapie trägt.

Für Ihre Private Krankenkasse oder Zusatzversicherung erhalten Sie von mir eine Rechnung nach der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker), die Sie dort einreichen können.

 

Meine Tätigkeit ist von der Umsatzsteuer gemäß § 4 Nr.14 UStG befreit. Als Referentin für Schulungen bin ich über die Kleinunternehmerregelung nach §19 Abs.1 UstG tätig und weise daher keine Mehrwertsteuer aus.

Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Finanzamt, ob die Leistung der Heilbehandlung und Ihre Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzbar ist.

Die Praxis wird als eine Bestellpraxis geführt. Für nicht oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine stelle ich Ihnen ein Ausfallhonorar in Vergütung in Rechnung.